Versicherungsbetrug – Keine Chance beim Schummeln
Obwohl Versicherungsunternehmen in den letzten Jahren aufgerüstet haben und gegen Betrugsversuche vorgehen, wird nach wie vor gerne geschummelt. Ob es sich nur um eine leichte ,,Korrektur” der Tatsachen handelt oder ob ganze Geschichten erfunden werden: Die Fantasie der Versicherungsnehmer scheint grenzenlos zu sein. Doch im Zweifelsfall lohnt sich auch bei der Versicherung ehrlich zu sein.
Ob nun Kfz Versicherung, Hausratversicherung oder Lebensversicherung: Versicherer sind immer wieder mit merkwürdigen Schadensmeldungen konfrontiert, die keinen Sinn machen und die mehr oder weniger stark nach Betrug riechen. Während einige Versicherungsnehmer geübt sind, sehen andere Versicherungsbetrug als Kavaliersdelikt. Schließlich sei es nicht schlimm, ein paar Tatsachen zu verdrehen und anders darzustellen. Schließlich habe man über Jahre treu seine Beiträge gezahlt, da ist es schließlich an der Zeit sich etwas zurückzuholen. So ist das Gewissen zwar schnell erleichert, trotzdem sollten sich Versicherungsnehmer nicht erwischen lassen oder erst gar nicht einen Versuch unternehmen. Die Konsequenz ist meist eine Kündigung und in manchen Fällen sogar eine Strafanzeige. Wer bei einem Versicherer aus solchen Gründen gekündigt wird, hat in der Regel große Schwierigkeiten bei einem anderen Versicherer einen Vertrag zu bekommen.
Gerade bei der Hausratversicherung oder der Kfz Versicherung kommen immer wieder Betrugsversuche vor. Bei einem Autounfall werden immer wieder Tatsachen zugunsten des Versicherungsnehmer umgedreht. Mittlerweile haben Versicherungsgesellschaften jedoch ganze Abteilungen, die sich um zweifelhafte Schadensmeldungen kümmern. Normalerweise kann ein Sachbearbeiter innerhalb kürzester Zeit feststellen, wieviel Wahrheit in den Behauptungen steckt. Bei der Hausratversicherung ist es wichtig, dass Einbruchsspuren zu sehen sind. Sollten keine Spuren zu sehen oder eines der Fenster gekippt gewesen sein, zahlt die Versicherung in der Regel keinen Euro. Bei der Kfz Versicherung hängt die Abdeckung der Schäden von der Versicherung ab. Bei einer Vollkaskoversicherung werden viele Schäden erstattet, die vom Autofahrer mit verursacht werden, bei einer Haftpflichtversicherung hingegen, wird nur das allernötigste abgedeckt.
Besonders originell werden schließlich die Einfälle und Selbstversuche bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die meisten Versicherer zahlen bereits ab Teilinvalidität. Dies hat in der Vergangenheit immer mal wieder dazu geführt, dass Versicherungsnehmer sich aus Versehen bei der Gartenarbeit einen Arm abgetrennt haben. Eine Leistungsverweigerung in solchen Fällen ist gerade für den Versicherungsnehmer besonders bitter, weil neben der Teilinvalidität meist noch ein Gerichtsverfahren auf ihn wartet.
Während die genannten Fälle klarer Versicherungsbetrug ist, ist die Einschätzung bei psychischen Erkrankungen durchaus komplizierter. Gerade in den letzten Jahren haben sich psychische Erkrankungen wie Burnout-Syndrom gehäuft. Von vielen als Fauleritis bezeichnet, gilt das Burnout-Syndrom bei Therapeuten und Ärzten als ernstzunehmende Krankheit. Vor einigen Jahren wurde der erste Fall von Burnout in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Gunsten des Versicherungsnehmers ausgesprochen. Das Versicherungsunternehmen musste also die Rente zahlen, die Diagnose war Burnout-Syndrom.
Insgesamt muss man jedoch sagen, dass sich ein klarer Betrugsversuch bei keiner Versicherung lohnt. Neben einer Strafanzeige muss der Versicherungsnehmer mit eine Kündigung rechnen und da die Gesellschaften mittels der berüchtigen “Schwarzen Liste” bestens über das Verhalten der Kunden informiert sind, ist es schwer in einer solchen Situation einen anderen Versicherer zu finden. Fazit: Auch hier währt Ehrlichkeit einfach am Längsten.




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