Versicherungen im Urlaub
Bei der Vorbereitung einer Urlaubsreise denkt man an die Speicherkarte für die Kamera, an die passende Kleidung, vielleicht Sonnencreme und an eine Sonnenbrille aber nicht immer sofort an die richtige Versicherung. Hier kann der Reisende jedoch den ersten Fehler machen. Am besten informiert man sich bei seinem Versicherer über Sonderregelungen und fragt nach, ob die abgeschlossene Hausratversicherung oder Kfz Versicherung auch im Urlaub gültig sind.
Wer eine Reise mit dem Auto über die Landesgrenzen hinweg unternimmt, sollte sich zunächst darüber informieren, ob die Kfz Versicherung auch im Ausland gültig ist. Doch bei Urlaubs- und Dienstreisen ist nicht nur die Kfz Versicherung wichtig sondern auch andere Absicherungen wie die Krankenversicherung oder Hausratversicherung. Teilweise gibt es hier unterschiedliche Regelungen. Möglichst früh vor Abreise sollte man sich über die einzelnen Konditionen und Klauseln informieren. Oft sind diese Regelungen kleingedruckt im Vertrag vermerkt, im Zweifelsfall sollte man den Versicherer anrufen und sich eine Aussage schriftlich geben lassen. Dies ist besonders bei der Kfz Versicherung und der Hausratversicherung besonders wichtig.
Gerade die Hausratversicherung kann bei Einbrüchen den Unterschied zwischen Erstattung aus eigenem Geldbeutel und Übernahme durch die Versicherung ausmachen. Dabei sind sich viele Versicherungsgesellschaften nicht im Klaren darüber ob die Rollläden hochgezogen werden müssen oder ob bei der Abreise die Rollläden immer unten sein müssen. Einige Gesellschaften argumentieren, dass die Rollläden auch bei Abwesenheit immer oben sein müssen um potenziellen Einbrechern nicht das Gefühl zu geben, dass hier leichte Beute zu holen ist. Andere Versicherer hingegen wünschen, dass die Rollläden bei Abwesenheit immer unten sind. Das berühmte gekippte Fenster sollte übrigens immer zu sein. Hier zahlen die Versicherer in den seltensten Fällen.
Eine Kfz Versicherung, ob nun Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung, ist in der Regel europaweit gültig. Grundsätzlich sollte man sich jedoch vor Antritt der Reise beim Versicherer informieren und auch in den Unterlagen noch einmal nachsehen. Dasselbe trifft auch auf die Krankenversicherung zu: Hier sollte der Versicherungsnehmer sich ebenfalls mit seinem Versicherer in Verbindung setzen. Grundsätzlich versichern die Krankenkassen auch im Ausland, doch gerade die Privatversicherer haben hier teilweise unterschiedliche Regelungen. Gerade bei Krankenversicherung ist es wichtig, dass sich der Versicherungsnehmer auf eine kostenlose Heilfürsorge im Ausland verlassen kann. Je nach Reiseziel sind die Kosten im Ausland dafür sehr hoch.
Vor sogenannten Rundum-sorglos-Paketen sollten Versicherungsnehmer grundsätzlich die Finger lassen. Diese Pakete sind meist mit einer Reihe von unnötigen Versicherungen gefüllt. Wer beispielsweise schon eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, benötigt keine zusätzliche Reisegepäckversicherung. Die Auflagen für diese Versicherung sind so streng, dass sich der Beitrag kaum lohnt. Wer beim Buchen einer Reise auf ein Rundum-sorglos-Paket stößt, sollte genau nachsehen, welche Versicherungen im Paket enthalten sind und möglicherweise die Versicherungen einzeln abschließen. Oft sind dies nämlich Zusatzversicherung, die nicht besonders viel Geld kosten und nur im Paket so teuer sind.
Grundsätzlich lässt sich also sagen, dass man kurz vor Abreise die einzelnen Vertragsunterlagen aus dem Schrank nehmen und die Vertragstexte durchlesen sollte. Teilweise können kleine, scheinbar unbedeutende Klauseln über Erstattung oder Pleite entscheiden. Bei Fragen und Unklarheiten bieten viele Versicherer ihren Kunden eine Telefon-Hotline an.




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