Anschnallpflicht

Die Anschnallpflicht war bereits bei der Einführung 1976 nicht nur vielen leidenschaftlichen Autofahrern sondern auch Politikern von verschiedenen Parteien ein Dorn im Auge. Die Anschnallpflicht verordnet per Gesetz das Anlegen eines Sicherheitsgurts während der Fahrt in einem Auto oder in einem Nutzfahrzeug. In bestimmten Fahrzeugen wie beispielsweise in Taxis und teilweise auch in Verkehrsbussen ist diese Regelung aufgehoben. Auch für bestimmte Personengruppen gilt die Anschnallpflicht nicht. Dies trifft unter anderem für hochschwangere Frauen zu. Diesen und anderen Personengruppen steht es frei sich anzuschnallen. Die Anschnallpflicht wurde mittlerweile auch in der Fahrzeugtechnik verbaut. Eine große Zahl der Neuwagen ist mit einem akustischen System ausgestattet, das Warnsignale aussendet sobald der Fahrer oder einer der übrigen Fahrzeuginsassen nicht angeschnallt ist.

Die Anschnallpflicht in Deutschland beruht auf dem Vorbild einzelner amerikanischer Bundesstaaten, in denen die Anschnallpflicht bereits einige Jahre zuvor eingeführt wurde. 1984 wurde schließlich das Fahren ohne Sitzgurt unter Strafe gestellt. Über die Jahre stieg der Anteil der Autofahrer die angeschnallt waren von 60 auf 90 Prozent. Dies führte auch zu geringeren Zahlen an Todesfällen im Straßenverkehr.

In den vergangenen Jahren ist der Trend zu beobachten, dass sich immer weniger Autofahrer und Fahrzeuginsassen anschnallen. Gerade wenn man “mal eben” zum Einkaufen fährt oder sich nicht lange im Fahrzeug befindet, halten es immer mehr Autofahrer nicht für wichtig sich anzuschnallen. Dies liegt an der fortgeschrittenen Technik und den gesunkenen Todesfälle im Straßenverkehr. Die bereits erwähnten akustischen Signale sollen helfen diesen Trend zu stoppen. Nach einigen Minuten bzw. Sekunden wird das Signal fast unerträglich laut.



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