Lexikon
Die Versicherungswirtschaft greift oft und gerne auf Abkürzungen zurück, die das Leben etwas erleichtern und die Effizienz in der Bearbeitung von Versicherungsangelegenheiten erhöhen. Wenn Ihnen Begriffe wie Aktuariat, Ausfalldeckung oder abstrakte Verweisbarkeit nichts sagen, sind Sie hier richtig. Mit ein paar weiteren Informationen wird jeder Begriff leicht verständlich.
Wie auch in der Medizin und anderen Fachgebieten ist es unerlässlich, bezüglich mancher Sachverhalte Fachbegriffe zu nutzen, da diese oft einen kompletten Sachverhalt in einem Wort griffig zusammenfassen. Damit wird die Kommunikation beschleunigt und man kommt schneller zum Ziel. Natürlich kann es für den Laien etwas umständlich und mühsam sein, sich in die Begrifflichkeiten einzufinden aber mit etwas Übung gelingt jedem die Nutzung der Fachsprache der Versicherungen.
Insbesondere der Bereich Kfz Versicherung hält aufgrund seiner deutlichen Komplexität einige Fachbegriffe bereit, die Gegenstand der folgenden Ausführungen sind. Unter anderem werden beispielsweise einige statistische Größen und Daten in die Berechnung des Tarifs der Kfz Versicherung aufgenommen, die dann durch Fachtermini zusammen gefasst werden.
So steht beispielsweise der Begriff “Regionalklasse” für das lokale Risikoprofil des entsprechenden PLZ-Gebietes Ihres Wohnorts. Die Regionalklassen werden in zwölf Stufen eingeordnet, von denen die 12. Stufe die Teuerste ist und insbesondere für urbane Gebiete wie Großstädte Verwendung findet, da hier die Unfallwahrscheinlichkeit besonders hoch ist.
Der Begriff “Typenklasse” grenzt die Modelle verschiedener Hersteller gegeneinander ab und weist ihnen jeweils ein entsprechendes Risikoprofil zu. Es gibt Fahrzeuge, die eine geringere Prämie bei der Kfz Versicherung rechtfertigen, da sie statistisch weniger an Unfällen beteiligt sind. Die diesbezüglichen Zahlen werden jährlich erhoben und fließen direkt in die Tarifgestaltung mit ein.
Des Weiteren sind Begrifflichkeiten unerlässlich, die sich auch schon im Sprachgebrauch befinden. So verwenden Versicherungsgesellschaften beispielsweise die Begriffe Fahrzeughalter und Fahrzeugeigentümer um diese gegeneinander abzugrenzen, da es durchaus eine Rolle spielen kann, ob jemand Fahrzeughalter oder Fahrzeugeigentümer ist. Grundsätzlich entscheidet auch das Gesetz zwischen Besitz und Eigentum – der Eigentumsbegriff regelt, wer der materiell Berechtigte an einer Sache ist, wem sie also letztlich gehört. Der Begriff “Besitzer” (bzw. Halter) bezeichnet diejenige Person, die aktuell über die Sache verfügt aber nicht notwendigerweise auch Eigentümerin ist.
So ist es beispielsweise möglich, dass jemand sein Fahrzeug auf Kredit kauft und der Fahrzeugbrief noch beim Autohaus oder Hersteller hinterlegt ist. Damit ist diese Person noch nicht Eigentümerin des Fahrzeuges – dennoch aber ist sie bereits Halterin – die Kfz Versicherungstarife richten sich in aller Regel verständlicherweise nicht nach dem Eigentümer sondern dem Halter eines Fahrzeuges, da dieser es auch ist, der das Fahrzeug nutzt und im Straßenverkehr bewegt.
Die drei Kategorien der Kfz Versicherung sind ebenfalls erwähnenswert. Die grundsätzlich vorgeschriebene Kfz Haftpflichtversicherung ist der günstigste Tarif. Dieser sichert bereits alle wesentlichen Bereiche ab, bietet aber beispielsweise keinen Schutz gegen Diebstahl des Fahrzeugs. Hierfür gibt es weitere Versicherungen: Die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Letztere bietet den besten Schutz, ist aber auch am teuersten in der Tarifgestaltung.
Ein weiterer Begriff ist der Schadenfreiheitsrabatt. Die Versicherer sind dazu übergegangen, die Kunden, die kaum oder keine Unfälle melden, zu belohnen – dies geschieht über den Schadenfreiheitsrabatt in den unterschiedlichen Schadenfreiheits-Stufen, die in Abhängigkeit von der Anzahl der Jahre unfallfreien Fahrens automatisch den Tarif der Kfz Versicherung senken. Hier gibt es gewisse Rabatt-Staffeln. Pro Jahr Unfallfreiheit kann man grob sagen, dass sich die Schadensfreiheits-Kategorie um etwa 10-20% senkt. Im Falle von Unfällen geschieht das Gegenteil und die Rabatte werden schrittweise zurück genommen – hier kann es günstiger sein, einen einzelnen Unfall lieber selbst zu bezahlen und nicht zu melden, wenn der Schaden den zu verlierenden Rabatt nicht übersteigt.
Einige der wichtigsten Begriffe finden Sie im Folgenden:




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