Fehler beim Abschluss einer Kfz-Versicherung

Wer es Ende November eilig mit einem Wechsel der Kfz-Versicherung hat, sollte trotzdem einige wichtige Punkte im Hinterkopf behalten. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung machen Kunden immer wieder Fehler. Doch gerade bei einem Neuwagen sollten Versicherte sich umfangreich über eine GAP-Deckung und über eine möglichst lange Neuwert-Entschädigung informieren.

Herbstzeit heißt bei der Kfz Versicherung meist auch Wechselzeit. Bei kaum einer Versicherung genießen Kunden eine solche Flexibilität. Weil sich eine große Zahl der Tarife jedes Jahr ändern, können Versicherte zum 30. November eines jeden Jahres den Anbieter wechseln. Um beim Abschluss einer Kfz Versicherung alles richtig zu machen, gibt es einige wichtige Dinge die man beachten sollte. Diese Details gelten sowohl für Haftpflichtversicherung, als auch für die Kaskoversicherung. Fehler machen die Antragssteller oftmals bei der Deckungssumme aber auch bei scheinbar unwichtigeren Kriterien wie z.B. der Neuwertentschädigung bei Neuwagen. Um für die Wechselzeit optimal gerüstet zu sein, sollte man wichtige Kriterien im Auge behalten.

Eine der größten Fehler ist es, eine zu niedrige Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung auszuwählen. Die Deckungssumme sollte bei mindestens 100 Mio. Euro liegen. Was sich zunächst wie eine riesige Summe anhört, kann sich gerade bei größeren Unfällen auszahlen. Man sollte beachten, dass die 100 Mio. Euro nicht nur Sachschäden sondern vor allem auch Vermögensschäden und Personenschäden umfassen. Sollte der Versicherte also mit seinem Auto einen Massenunfall verursachen, haftet der Fahrer. Sind dabei eine große Zahl von Menschen verletzt worden, können die Kosten für Heilfürsorgen schnell ansteigen. Um optimal abgesichert zu sein, sollten Versicherte nach Möglichkeit unbedingt den Premium-Schutz mit einer Deckungssumme in Höhe von 100 Mio. Euro auswählen, damit ein umfassender Schutz gewährleistet ist. Dabei sollte die Deckung für Personenschäden pro Person bei mindestens 8 Mio. Euro liegen.

Der nächste Fehler ist die falsche Versicherung für das eigene Fahrzeug. Wer einen Gebrauchtwagen gekauft hat und auf der Suche nach der richtigen Versicherung ist, macht mit der Haftpflichtversicherung kaum Fehler. Wer dazu auch noch wenig mit dem Auto fährt, benötigt im Rahmen der Haftpflichtversicherung oftmals nicht viel mehr als den Basis-Schutz. Wer jedoch einen Neuwagen gekauft hat und diesen auch noch über einen Kredit finanziert, sollte auf keinen Fall auf die Vollkaskoversicherung verzichten. Dabei sollte der Versicherte Wert auf eine umfassende Neuwertentschädigung legen. Bei den meisten Versicherern lässt sich im Premium-Tarif eine Laufzeit für die Neuwertentschädigung von bis zu 24 Monaten herausholen.

Ein dritter Fehler ist der Ausschluss der groben Fahrlässigkeit. Fehler passieren immer wieder und sind menschlich. Wer in Eile ist und eine rote Ampel überfährt, kann andere Autofahrer in einen Unfall verwickeln. Um optimal geschützt zu sein, sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. So ist der Versicherte auch bei einem Unfall umfangreich abgesichert – egal wer Schuld hat.

Der letzte Fehler und auch einer der bedeutendsten Fehler ist das Unterschätzen von Sturmschäden. Versicherte, die ihr Fahrzeug auf einem öffentlichen Platz abstellen, der nicht vor Wind und Wetter geschützt ist, sollten mindestens eine Teilkaskoversicherung abschließen. Eine gute Teilkaskoversicherung sichert das Fahrzeug gegen Schäden durch Brand, Blitzeinschlag, Überschwemmung und Hagel ab. Auch Glasschäden werden entweder mit, oder ohne Eigenbeitrag übernommen.

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